Strafrecht – qualifizierter Beistand bei strafrechtlichen Delikten in Düsseldorf, NRW und bundesweit

Sind Sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten oder sind Sie selbst Opfer einer Straftat geworden? Als langjährige Rechtsanwältin unterstütze ich Sie gerne in jeglichen Bereichen des Strafrechts, egal ob es um die Strafverteidigung, den Widerspruch gegen einen Strafbefehl oder die Nebenklage geht.

Als Strafverteidigerin vertrete ich sowohl Privatleute als auch Unternehmern umfassend zu strafrechtlichen Fragen. Hierzu zählen sämtliche Bereiche des Strafrechts (z. B. Gesetzesverstöße und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit wie Körperverletzung, bei Eigentums- und Vermögensdelikten wie Diebstahl, bei Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht, bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und im Jugendstrafrecht, etc.).

Straftrecht – Engagierter Einsatz für ein bestmögliches Ergebnis bei strafrechtlichen Delikten

Beim Vorwurf einer Straftat

Von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens, über die Zustellung der Anklageschrift bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens stehe ich Ihnen als kompetente, erfahrene und empathische juristische Begleitung zur Seite. Dabei geht es immer darum, für sie unnachgiebig das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Der Schwerpunkt meiner strafrechtlichen Beratung liegt dabei vor allem auf folgenden Rechtsgebieten:

Wirtschaftsstrafrecht

Gerne berate ich Sie zu allen Fragen rund um das Wirtschaftsstrafrecht. Häufig geht es dabei auch um die Strafbarkeit aufgrund von Untreue.

Jugendstrafrecht

Ein weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Beratung ist die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden.

Verstoß gegen das BtMG / Betäubungsmitteldelikte / Drogendelikte

Ebenfalls berate ich Sie gerne in beim Vorwurf eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Grafik: Wirtschaftsstrafrecht

Opferbeistand – Opfervertretung – Opferschutz

Als Rechtsanwältin für Opferschutz biete ich darüber hinaus Opfern von Straftaten schnelle Hilfe und eine ganzheitliche anwaltliche Vertretung an. Als Opferbeistand begleite ich zu polizeilichen Vernehmungen und durch das Ermittlungsverfahren. Folgt danach die Gerichtsverhandlung, so vertrete ich auch im Rahmen der Nebenklage, mache prozessuale Rechte geltend und begleite durch den gesamten Prozess.

Presseberichterstattung – Verdachtsberichterstattung

Da ich neben meiner juristischen Ausbildung auch als Journalistin und als Pressesprecherin tätig war, berate ich Sie gerne im Rahmen von Strafrechtsverfahren neben den rechtlichen Fragen auch zur Vorgehensweise zu möglichen Presseberichterstattungen in diesem Zusammenhang.

Rechtsanwältin für Strafrecht – engagiert als rechtlicher Beistand bei strafrechtlichen Delikten oder Ordnungswidrigkeiten 

Wirtschaftsrecht

Gerne unterstütze ich Sie bei strafrechtlichen Fragestellungen im Wirtschaftsleben, insbesondere beim Straftatbestand der Untreue. 

Was versteht man unter dem Straftatbestand der Untreue?

Für den Tatbestand der Untreue gemäß § 266 Strafgesetzbuch (StGB) ist erforderlich, dass es bei dem Vermögensinhaber zu einem Nachteil, also einem Vermögensschaden, gekommen ist. Dieser kann auch darin liegen, dass das Vermögen entgegen der Pflicht des Handelnden nicht vermehrt wurde.

Nach § 266 StGB lässt sich die Untreue durch zwei verschiedene Varianten begehen; entweder durch einen Verstoß gegen den Missbrauchstatbestand (Abs. 1 Alt. 1) oder einen Verstoß gegen den Treuebruchstatbestand (Abs. 1 Alt. 2).

Wie kann Ihnen Ihr Anwalt helfen?

Ihr Anwalt wird prüfen, ob im Einzelfall tatsächlich alle Voraussetzung für eine Strafbarkeit gegeben sind. Fehlt es beispielsweise am Vorsatz, also der Einsicht, dass es durch das eigene Verhalten zu einem Vermögensschaden gekommen ist oder ist durch die Handlung gar kein Vermögensschaden entstanden, dann scheidet eine Strafbarkeit bereits aus. Auch eine fehlende Verfügungsberechtigung über das Vermögen oder ein erteiltes Einverständnis führt dazu, dass eine Strafbarkeit gemäß § 266 StGB nicht in Frage kommt.

Im Rahmen einer Verteidigung zum Vorwurf der Untreue ist also eine detaillierte Prüfung sämtlicher Voraussetzung erforderlich.

Gerne berate ich Sie in allen Fragen zur Untreue und zu anderen Delikten im Bereich Wirtschaftsstrafrecht.

Sie suchen eine Anwältin für Jugendstrafrecht? Gerne berate ich Sie in allen Fragen des Jugendstrafrechts.

Unter dem Begriff Jugendstrafrecht versteht man besonderes Straf- und Strafprozessrecht für Jugendliche und Heranwachsende. Noch nicht strafmündig sind nach dem deutschen Gesetz alle Kinder unter 14 Jahren. Ein Jugendlicher (14 bis einschließlich 17 Jahre) ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Heranwachsende (18 bis einschließlich 20 Jahre) sind grundsätzlich voll verantwortlich. Bei Ihnen kann das Gericht Jugendstrafrecht anwenden, wenn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich vom Erwachsenenstrafrecht in erster Linie durch die Rechtsfolgen. Es werden dabei vor allem Erziehungsmaßregeln angewendet.

Haben Sie oder Ihr Sohn oder Ihre Tochter sich strafbar gemacht? Kommen Sie gerne auf mich zu; ich berate Sie umfangreich und kompetent.

Ich beraten Sie beim Vorwurf eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Welche Konsequenzen hat illegaler Drogenbesitz oder -handel?

Das BtMG hat eine große Spannweite an möglichen Strafen. Diese reichen von einer Geldstrafe bis hin zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe. Die Strafzumessung ist insbesondere abhängig von der Art der Droge und der im Besitz befindlichen Menge.

Für die Höhe der Strafe ebenfalls von Bedeutung sind Ihre persönlichen Umstände. Dafür entscheidend ist unter anderem, ob Sie Ersttäter sind oder ob bereits einschlägige Vorstrafen vorliegen. Im Zusammenhang mit der Akteneinsicht, sollte deshalb auch Ihr Führungszeugnis und der Bundeszentralregisterauszug als wichtige Maßnahmen im Rahmen der Strafverteidigung geprüft werden.

Wie kann Ihnen Ihr Anwalt helfen?

Falls Ihnen der Verstoß gegen das BtMG vorgeworfen wird und Sie eine entsprechende Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten haben oder bei Ihnen eine Durchsuchung stattgefunden hat, sollten Sie einen Anwalt/eine Anwältin kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen und gemeinsam eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Dadurch können Fehler vermieden werden. Wenn Sie hierzu Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne. Ich werde Ihnen helfen, dass für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Als Rechtsanwältin für Opferschutz biete ich darüber hinaus Opfern von Straftaten schnelle Hilfe und eine ganzheitliche anwaltliche Vertretung an. Als Opferbeistand begleite ich zu polizeilichen Vernehmungen und durch das Ermittlungsverfahren. Folgt danach die Gerichtsverhandlung, so vertrete ich auch im Rahmen der Nebenklage, mache prozessuale Rechte geltend und begleite durch den gesamten Prozess.

Stalking ist dabei ein häufiger Straftatbestand, dem Menschen zum Opfer fallen können.

Was tun bei Stalking und wie kann ich mich dagegen wehren?

Menschen, die Oper von Stalking werden, fühlen sich häufig hilflos; dabei gibt es für sie – vor allem aus rechtlicher Sicht – wirksame Maßnahmen zum Schutz vor weiteren Übergriffen.

Stalking liegt nach dem Gesetz vor bei wiederholtem, widerrechtlichem Verfolgen, Nachstellen, penetrantem Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt. Dabei kann sich das Verhalten des Täters im Laufe der Zeit auch verändern; so können belastende Handlungen zunehmen oder plötzlich enden.

Nach dem Straftatbestand der „Nachstellung“ gemäß § 238 StGB werden entsprechende Handlungen mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, sollten Sie sich aber juristisch beraten lassen, ob die vorliegenden Beweise ausreichen, um ein entsprechendes Verfahren zu führen und welche Möglichkeiten überhaupt in Ihrem konkreten Fall in Frage kommen.

Viele Stalking-Handlungen fallen auch unter andere Straftatbestände und können unter Umständen gesondert angezeigt werden. Dazu zählen zum Beispiel die üble Nachrede, Verleumdung, Sachbeschädigung, Nötigung oder Körperverletzung. Hier sollte innerhalb von drei Monaten nach der letzten Tat ein Strafantrag gestellt werden.

Gegen Stalking kann auch zivilrechtlich vorgegangen werden, zum Beispiel mit einem Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz beim Familiengericht. Damit kann der stalkenden Person gerichtlich die Kontaktaufnahme untersagt und ein Näherungsverbot erteilt werden. Um dem Psycho-Terror schnell ein Ende zu bereiten, sollten Stalking-Opfer gerichtlich eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltenschutzgesetz erwirken, die es dem Stalker verbietet sich im privaten oder beruflichen Umfeld dem Opfer in einem bestimmten Radius zu nähern.

Weitere rechtliche Möglichkeiten sind zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gegen den Stalker.

Straftrechtlicher Beistand

Hier finden Sie beispielhafte Fälle, bei denen Sie mit mir, Silke Gottschalk, eine engagierte, juristische Begleitung, Strafverteidigerin oder eine auf Opfervertretung spezialisierte Rechtsanwältin an Ihrer Seite haben.

Ich habe eine Vorladung der Polizei erhalten. Muss ich zur Vernehmung erscheinen?

Als Beschuldigter müssen Sie zu einer Vorladung durch die Polizei nicht erscheinen. Ebenfalls sind Sie nicht verpflichtet, den Termin abzusagen. Falls Sie trotzdem hingehen, sollten Sie sich auf jeden Fall durch einen Anwalt begleiten lassen. Wenn Sie von der Staatsanwaltschaft oder dem Ermittlungsrichter geladen werden, müssen Sie der Vorladung folgen. Auch für diesen Termin sollten Sie sich in jedem Fall rechtlichen Beistand suchen.

Bin ich als Beschuldigter verpflichtet auszusagen?

Sie können als Beschuldigter zu allen Fragen – außer zu Ihren Personalien – schweigen. Hierauf wird Sie Ihr Anwalt hinweisen. Neben dem Rat zu schweigen, wird Ihr Verteidiger ebenfalls Akteneinsicht verlangen, um sich ein umfassendes Bild zu machen. Dies sollte so früh wie möglich geschehen, um mögliche weitere Nachteile zu verhindern (Durchsuchung der Wohnung, Beschlagnahme von Gegenständen, Festnahme, etc.).

Ich habe einen Strafbefehl erhalten. Was kann ich jetzt tun?

Das Strafbefehlsverfahren ist ein verkürztes Strafverfahren. Dabei erhält der Angeklagte eine Strafe, ohne dass hierfür eine Hauptverhandlung – also eine mündliche Gerichtsverhandlung – stattgefunden hat. Gegen den Strafbefehl haben Sie die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Werden Sie anwaltlich vertreten, wird Ihr Anwalt Akteneinsicht beantragen und sich dadurch ein umfassendes Bild machen. Ob Sie gegen den Strafbefehl vorgehen möchten, sollten Sie unter Abwägung der Vor- und Nachteile mit Ihrem Verteidiger besprechen.

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden und wünschen sich einen erfahrenen, juristischen Beistand?

Als Opferanwältin kann ich Ihre Rechte im Rahmen der Nebenklage geltend machen, Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen oder Schadensersatz und Schmerzensgeld einfordern; gleiches gilt für Rechte nach dem Opferentschädigungsgesetz. Darüber hinaus kann ich Ihnen Beistand leisten bei Vernehmungen vor Gericht, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft und Schutzrechte durchsetzen (z.B. Näherungsverbote, öffentliche Entschuldigungen, etc.).

Zur Unterstützung der Opfer von Straftaten habe ich eine Schulung beim „Weißen Ring“ für ehrenamtliche Mitarbeiter absolviert.

Welche Unterlagen benötigen Sie, um aktiv zu werden?

Downloaden Sie sich die notwendigen Formulare als PDFs.

Wie läuft eine erste Kontaktaufnahme ab?

Gerne stehe ich Ihnen bei Ihrem starfrechtlichen Problem zur Seite. Nehmen Sie dazu zunächst telefonisch oder per Mail Kontakt mit mir auf. In einem ersten, kostenlosen Gespräch oder in kurzen Sätzen oder Stichworten in einer Mail schildern Sie mir gerne Ihr Anliegen, um zu klären, ob eine Mandatsübernahme möglich und sinnvoll ist.

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Weitere Informationen zu den Kosten für ein erstes Beratungsgespräch und für anwaltliche Dienstleistungen finden Sie hier.

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