Vereinsrecht & Verbandsrecht – Rechtsexpertin für Non-Profit-Organisationen, insbes. Vereine und Verbände
Möchten Sie einen Verein gründen? Wollen Sie einen Verband auflösen oder wollen Sie wissen, was alles in einer Satzung geregelt werden muss? Soll Ihr Verein mit einem anderen fusionieren oder haben Sie Fragen zur strategischen Ausrichtung Ihres Verbands?
Aufgrund meiner langjährigen beruflichen Erfahrung als Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbunds NRW verfüge ich über umfassende Kenntnisse sowohl zu rechtlichen als auch zu strategischen Fragen des Vereinsrechts und Verbandsrechts. Da mir das Vereins- und Verbandsarbeit aus der Praxis bekannt ist, beziehe ich die sich daraus ergebenen Besonderheiten und Herausforderungen auch immer in meine rechtliche Beratung mit ein.
Rechtskompetenz – von der Gründung bis zur Auflösung Ihres Vereins oder Verbands – für Vorstände, Geschäftsführer oder Mitglieder

Foto: adobe stock @ Gerhard Seybert
Rechtsberatung zum Vereinsrecht und Gemeinnützigkeitsrecht
Zum traditionellen Vereinswesen in Deutschland gehören unzählige Freizeit-, Sozial-, Kultur- und Sportvereine aber auch große Interessenvertretungen mit Einfluss auf politische und gesellschaftliche Entscheidungen.
Unabhängig vom Vereinstyps, muss jeder Verein ein Gründungsverfahren durchlaufen und sich eine Satzung geben, um seine Ausrichtung und das Miteinander der Mitglieder zu regeln. Als Rechtsanwältin für Vereinsrecht unterstütze ich Sie sowohl in der Gründungsphase, bei der laufenden Vereinstätigkeit, bis hin zur Auflösung oder Verschmelzung von Organisationen. Neben den Anforderungen im Vereinsrecht berate ich Sie auch gerne zu Fragen des Gemeinnützigkeitsrecht, wenn Sie überlegen, Ihren Verein als gemeinnützig anerkennen zu lassen.
Vereinsrecht – Rechtliche Beratung für Vereine, Vorstände und Mitglieder
Vereinsgründung
Die Gründung eines Vereins erfordert mehrere Schritte. Neben der Erstellung der Satzung gehören dazu die Gründungsversammlung und – falls gewünscht – die Eintragung ins Vereinsregister. Dabei gilt es neben den formellen, gerade bei der Erstellung der Satzung, auch bestimmte rechtliche Anforderungen einzuhalten. Gerne unterstütze und begleite ich Sie in der Gründungsphase Ihres Vereins.
Eintragungen und Änderungen im Vereinsregister
Soll ein eingetragener Verein (e.V.) gegründet werden, so ist dieser vom Vorstand beim Vereinsregister anzumelden. Neben der Gründung sind aber auch Änderungen des Vorstands, die Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins inklusive der bestellten Liquidatoren beim Vereinsregister anzumelden. Wie dieses Verfahren abläuft und welche Formalien dabei zu beachten sind, dazu berate ich Sie gerne.
Satzungsgestaltung, Satzungsänderung, Satzungsneufassung
Erst einmal ist festzuhalten, dass Sie bei der Erstellung der Satzung für einen Verein oder einen Verband ein Stück weit selbst entscheiden können, was darin geregelt wird. Diese sogenannte Satzungsautonomie ist in Art. 9 Abs. 1 des Grundgesetzes geregelt und gibt Ihnen das Recht, eigene Angelegenheiten selbst zu regeln beziehungsweise sich selbst zu verwalten.
Darüber hinaus gibt es aber auch Dinge, die zwingend in jede Satzung gehören (sog. Mussvorschriften). Dazu gehört eine Regelung zum Zweck des Vereins, seinen Namen, seinen Sitz sowie der Hinweis, dass er in das Vereinsregister eingetragen werden soll. Daneben gibt es noch Punkte, die nicht in die Satzung müssen, aber in der Satzung erscheinen sollten (sog. Sollvorschriften). Dazu gehören Regelungen zum Eintritt und Austritt der Mitglieder, ob und in welcher Höhe Beiträge zu zahlen sind, außerdem sollte geklärt sein, wie sich der Vorstand zusammensetzt, eine Regelung darüber unter welchen Voraussetzungen die Mitgliederversammlungen einzuberufen sind, sowie über die Form der Einberufung und über die Beurkundung der gefassten Beschlüsse.
Und wenn trotzdem etwas fehlt?
Manchmal gibt es Fälle, in denen Vereine, trotz fehlender Vorschriften in der Satzung in das Vereinsregister eingetragen werden. Und jetzt?
Auch hier kommt es darauf an, welche Vorschrift fehlt. Handelt es dabei um eine sog. Mussvorschrift, dann wird der Rechtspfleger in der Regel die Eintragung wieder löschen. Handelt es sich aber nur um eine Sollvorschrift, so ändert sich an der Eintragung nichts – sie bleibt bestehen. Möglich ist in diesem Fall ein Hinweis an den Verein, die Satzung bei nächster Gelegenheit entsprechend zu ergänzen.
Insgesamt sollte man darauf achten, dass die Satzung auf der einen Seite nicht überladen ist – dies kann die Arbeit im Verein lähmen. Auf der anderen Seite sollten aber sämtliche – für den Verein und seine Arbeit wichtigen Punkte – geklärt sein. Dies kann Konflikten vorbeugen und führt insgesamt zu Rechtssicherheit und Transparenz.
Gerne berate ich Sie hierzu und zu allen Fragen rund um Ihre Satzung.
Unterstützung bei der Mitgliederversammlung
Auch innerhalb eines Vereins oder Verbands kann es zu widerstreitenden Interessen kommen. Dies gilt neben Wahl- oder Abstimmungsverfahren vor allem auch für den Ausschluss von Mitgliedern oder Entscheidungen zur strategischen Ausrichtung und Weiterentwicklung Ihrer Organisation, wie zum Beispiel die Fusion mit einem anderen Verband. Gerne stehe ich Ihnen während einer Vorstands- oder Mitgliederversammlung zur Seite und begleite Sie im Rahmen der Vor- und Nachbereitung. Nehmen Sie Kontakt auf.
Virtuelle Mitgliederversammlung
Digitale und vor allem hybride – also sowohl digital als auch in Präsenz – durchgeführte Mitgliederversammlungen werden bei Vereinen immer beliebter. Damit eine solche Veranstaltung rechtskonform durchgeführt wird, gilt es einige Besonderheiten zu beachten.
Um Mitgliederversammlungen für Vereine auch während der Corona-Pandemie zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber mit Wirkung bis zum 31. August 2022 eine Sonderregelung (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-, und Strafverfahrensrecht – Corona-Abmilderungsgesetz) erlassen, um unter anderem die Möglichkeit zur Durchführung einer virtuellen oder hybriden Mitgliederversammlung zu ermöglichen und damit die Handlungsfähigkeit der Vereine auch während der Pandemie aufrecht zu erhalten.
Nach Auslaufen der Regelung im September 2022 müssen Vereine, die eine Mitgliederversammlung digital oder als Hybridveranstaltung durchführen wollen folgenden Punkte berücksichtigen:
Wichtig ist, dass die Satzung die Möglichkeit zur Durchführung einer digitalen Mitgliederversammlung ausdrücklich vorsieht. Ist das nicht der Fall, ist eine Anpassung durch Satzungsänderung erforderlich.
Wichtig ist auch, dass für alle Teilnehmenden die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um digital teilzunehmen, das heißt, jeder sollte über entsprechende Programme verfügen. Das bedeutet auch, dass die virtuelle Veranstaltung datenschutzkonform ist, das heißt, den Voraussetzungen der DSGVO entspricht – hier empfiehlt sich unter Umständen die Rücksprache mit einem Datenschutzexperten.
Neben der Durchführung muss auch die Einladung zu einer virtuellen Mitgliederversammlung den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Dies ist vor allem deshalb wichtig, damit nicht die auf der Versammlung getroffenen Beschlüsse später angefochten werden können. Das beinhaltet vor allem, dass in der Einladung auch auf die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme für sämtliche Mitglieder hingewiesen wird und dass die jeweiligen Zugangsdaten korrekt und vollständig an alle übermittelt werden.
Anerkennung als gemeinnütziger Verein
Die Anerkennung als gemeinnützige Organisation bietet vor allem steuerliche Vorteile (Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer) aber auch die Berechtigung zur Entgegennahme steuerlich abzugsfähiger Spenden.
Zu den Vor- aber auch Nachteilen einer Anerkennung, zu Fragen rund um das Verfahren zur Anerkennung und zur entsprechenden Gestaltung Ihrer Satzung berate ich Sie gerne und umfangreich.
Fragen zum Gemeinnützigkeitsrecht
Ist Ihre Organisation einmal als gemeinnützig anerkannt, stellt sich die Frage, welche Voraussetzung Sie erfüllen müssen, um diesen Status zu erhalten. Neben einer entsprechenden Satzung, die klar erkennen lässt, dass Ihr Verein gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO) verfolgt, kommt es dabei auch auf die tatsächliche Geschäftsführung Ihrer Organisation an. Auch diese muss den Vorgaben nach dem Gemeinnützigkeitsrecht im Rahmen der Abgabenordnung entsprechen, das heißt, sie muss unmittelbar und ausschließlich auf Erfüllung der eigenen gemeinnützigen Zwecke gerichtet sein. Fehler dabei können im Einzelfall zur Aberkennung führen. Fragen dazu und zur Dokumentation beantworte ich Ihnen gerne.
Vereinsordnungen aufstellen wie z. B. eine Beitrags-, Wahl- und Geschäftsordnung
Zur Regelung des inneren Vereinslebens bietet sich eine Vereinsordnung, wie zum Beispiel der Erlass einer sogenannten Geschäftsordnung an. Sie ist für die betreffenden Mitglieder ebenso bindend, wie die Vereinssatzung selbst. Im Gegensatz zur Vereinssatzung können aber darin nur Entscheidungen zu solchen Umständen getroffen werden, die nicht den zwingenden Regelungsbereich der Satzung betreffen. Die Regelungen beschränken sich damit auf Erläuterungen, die nähere Ausgestaltung und die Durchführung der in der Satzung festgelegten Vorgaben.
Vorteil von Vereinsordnungen:
Durch diese Regelungen lassen sich leicht bestimmte Sachverhalte neben der Satzung konkretisieren und damit transparent regeln.
Ein weiterer Vorteil ist, dass sie sich im Gegensatz zu Satzungsänderungen schnell und unkompliziert ändern und anpassen lassen; auch ohne eine aufwendige Eintragung in das Vereinsregister.
Haftungsfragen – Haftung des Vereins
Grundsätzlich haftet der Verein: Jeder eingetragene Verein haftet für alle Handlungen im Verhältnis gegenüber Dritten, die seine Organe in Ausübung ihrer Vereinsgeschäfte tätigen.
Wann haftet der Vorstand?
Es kann im Einzelfall auch zur Haftung des Vorstands kommen. Der Vorstand haftet immer dann, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich Schaden anrichtet, oder Schaden durch Unterlassen entsteht.
Jedes Vorstandsmitglied unterliegt also einer gewissen Sorgfaltspflicht bei der Ausübung seiner Tätigkeit. Ob dagegen verstoßen wurde, muss immer unter Abwägung der Umstände des Einzelfalls entschieden werden.
Auflösung eines Vereins oder Verbands
Die Auflösung eines Vereins kann sich aufgrund unterschiedlicher Tatsachen ergeben. Möglich ist ein entsprechender Beschluss der Mitgliederversammlung, der Wegfall sämtlicher Mitglieder oder durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. In jedem Fall muss dann der Vorstand beziehungsweise die Liquidatoren dafür sorgen, dass die Organisation ordnungsgemäß abgewickelt wird. Fällt das Vermögen dabei nicht an den Staat, so muss ein Liquidatonsverfahren (Abwicklung) eingeleitet werden. Neben einer entsprechenden Eintragung in das Vereinsregister muss dabei in der Regel auch das Sperrjahr abgewartet werden, ehe das Vereinsvermögen an die Berechtigten verteilt werden darf. Auch hierzu berate ich Sie gerne.
Fusion von Vereinen oder Verbänden
Häufig stehen Vereine oder Verbände vor der Herausforderung, nicht genügend ehrenamtliche Mitarbeiter zur Besetzung der Positionen im Vorstand zu finden. Hier könnte ein Zusammenschluss mit einer anderen Organisation sinnvoll sein. Ein weiteres Argument kann die Steigerung der „Schlagkraft“ als Interessenvertretung insbesondere gegenüber Politik und Öffentlichkeit sein, die durch einen Zusammenschluss von zwei Organisationen deutlich gesteigert wird.
Das Verfahren zur Verschmelzung ist auf unterschiedliche Art und Weise möglich. Eine davon ist die Auflösung des einen Vereins verknüpft mit dem Übertritt der Mitglieder zum aufnehmenden Verein. Voraussetzung für eine Fusion ist aber in jedem Fall, dass die Vorschriften der jeweiligen Satzungen dem nicht entgegenstehen.
Gerne berate ich Sie zum „ob“ und „wie“ einer Verschmelzung Ihrer Organisation.
Qualifizierte Rechts- und Strategieberatung für Verbände, Vorstände und Geschäftsführer
Beratung von großen Interessenvertretungen, insbesondere Verbänden
Rein rechtlich gesehen unterscheidet sich ein Verband nicht von einem Verein. Jeder Verband ist ein Verein. Als Verband wird in der Regel ein Verein bezeichnet, dessen Mitglieder ausschließlich oder zumindest weit überwiegend juristische – also keine natürlichen – Personen sind. Da dies häufige größere Zusammenschlüsse sind, stellen sich damit auch Fragen, die über die „klassischen“ Vereinsfragen hinausgehen.
Meist haben solche Organisationen hauptamtliche Mitarbeiter. Auch daraus können weitere rechtliche Fragen entstehen; zum Beispiel wie hoch das Gehalt eines hauptamtlichen Geschäftsführers sein darf, um noch angemessen und damit nicht schädlich für den Status der Gemeinnützigkeit zu sein. Ein weiteres Thema für große Organisationen sind Fragen der Mitgliedergewinnung oder die Erhöhung der Reichweite gegenüber Politik und Öffentlichkeit im Rahmen der Arbeit als Interessenvertreter. Maßnahmen dazu können Kooperationen zu bestimmten Themenbereichen oder ein Zusammenschluss von Organisationen sein.
Aufgrund meiner Erfahrung als langjährige Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes NRW und der damit verbundenen Kompetenz zur rechtlichen und politischen Verbandsarbeit, berate ich Sie über die Rechtsfragen gerne auch zur strategischen Ausrichtung Ihrer Organisation.
Rechtskompetenz und anwaltliche Hilfe in allen Belangen Ihres Vereins oder Verbands
Wollen Sie einen Verein gründen und diesen ins Vereinsregister eintragen lassen?
Die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) ist mit einigen rechtlichen und organisatorischen Hürden verbunden. Neben der Erstellung einer Satzung gehört dazu die Gründungsversammlung und die ordnungsgemäße Anmeldung beim Vereinsregister. Wenn Sie Fragen dazu haben, berate und begleite ich Sie gerne und umfangreich.
Soll Ihr Verein als gemeinnützig anerkannt werden? Was sind eigentliche gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke?
Das Thema „Gemeinnützigkeit“ spielt häufig im Rahmen der Rechtsberatung zum Vereinsrecht eine große Rolle. Erst einmal sollten Sie sich die Frage stellen, ob Ihr Verein als gemeinnützig anerkannt werden soll – zu den Vor- und Nachteilen und den Voraussetzungen sollten Sie sich vorab umfassend informieren.
Sollten Sie sich dafür entscheiden, begleite ich Sie gerne während des Verfahrens zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Aber auch wenn Ihr Verein schon als gemeinnützig anerkannt ist, können bei Änderungen der Satzung oder bei bestimmten Aktivitäten des Vereins Fragen zu Auswirkungen auf den Status der Gemeinnützigkeit auftreten. Auch hierzu stehe ich Ihnen als rechtlicher Beistand zur Seite.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Satzung – Satzungsgestaltung, Satzungsänderung oder zur Satzungsneugestaltung?
Bei der Ausgestaltung Ihrer Vereinssatzung haben Sie in weiten Teilen freie Hand. Auf der anderen Seite muss Ihre Satzung aber auch bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen; dies gilt vor allem für gemeinnützige Organisationen. Auch das Verfahren zur Änderung einer Satzung wirft manchmal Fragen auf. Hierzu können wir gerne ins Gespräch kommen.
Wie sieht es mit der Haftung von Vorstandsmitgliedern aus?
Häufig stehen Vorstandsmitglieder vor der Frage, wie es mit der Haftung aussieht für Schäden, die im Rahmen der Vereinsarbeit entstehen und ob gegebenenfalls auch Vorstandsmitglieder persönlich haften. Hierzu biete ich Ihnen unter Hinzuziehung der Sach- und Rechtslage meine Beratung an.
Die nächste Mitgliederversammlung steht an – benötigen Sie Unterstützung?
Benötigen Sie Unterstützung bei der Vereinsorganisation, der Mitgliederversammlungen oder rechtlichen Beistand im Rahmen der nächsten Vorstandssitzung Ihres Verbands? Gerne begleite Ich Sie und Ihre Organisation auch während Ihrer nächsten Mitgliederversammlung oder unterstütze Sie als rechtlicher Beistand bei der nächsten Vorstandssitzung.
Wieviel dürfen hauptamtliche Mitarbeiter einer gemeinnützigen Organisation eigentlich verdienen?
Um den Status Ihrer Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren, sind bei der Höhe von Gehältern von Mitarbeitern und insbesondere Führungspersonal, wie zum Beispiel Geschäftsführern bestimmte Angemessenheitsgrenzen einzuhalten. Auf der anderen Seite stehen gemeinnützige Organisationen häufig vor der Herausforderung, überhaupt geeignete Kandidaten für hauptamtliche Positionen zu finden. Gerne gebe ich Ihnen hierzu rechtliche und praktische Hinweise.
Soll Ihr Verband mit einem anderen zusammengeschlossen werden?
Die Verschmelzung von Vereinen und Verbänden kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Häufig haben ehrenamtliche Organisationen Schwierigkeiten, Ihre Ämter zu besetzen; hier könnte eine Fusion eine Lösung sein. Ebenfalls kann eine Verschmelzung auch zur Erhöhung der „Schlagkraft“ der Organisation in der Öffentlichkeit sinnvoll sein. Für die Umsetzung der Zusammenführung gibt es unterschiedliche Verfahren. Zum „ob“ und „wie“ einer Verschmelzung berate ich Sie gerne.
Denken Sie darüber nach, Ihren Verein oder Verband aufzulösen?
Zur Auflösung eines Vereins oder Verbands reicht nicht einfach die Löschung aus dem Vereinsregister. Erforderlich ist, je nach Ausgestaltung der Satzung, ein mehrschrittiges Verfahren, das sich auch zeitlich über einen längeren Zeitraum hinziehen kann. Hier biete ich über das gesamte Verfahren hinweg meine Erfahrung und Unterstützung an. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
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